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Unsere AGB's


 

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen des Ferienhauses Ca'n CalaMar, c/Torrent de Can Botana 3, Cala Sant Vicenç 07469 Pollença, Mallorca ES

Bitte beachten Sie unsere AGB's. Bei Vetragsabschluss (Erhalt einer Buchungs-bestätigung) wird angenommen, dass unsere Vertragspartner diese sorgfältig durchgelesen haben und damit einverstanden sind. Sie sind integrierter Bestandteil Ihres Vertragsverhältnisses mit dem Vermieter :

( Familie M. und L. Schneider, Grossackerstasse 3, 8152 Opfikon CH )

 

1) Stornierungen:

Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Bei einer Stornierung bis zu 3 Monaten vor Mietantritt, werden 80% des Gesamtbetrags rückerstattet. Bis zu 30 Tagen vor Mietantritt 50%, danach 20%. Stornierungen müssen schriftlich per Mail an info@cancalamar erfolgen. Der Abschluss einer Annullierungsversicherung ist Sache des Mieters.

 

Bei späterem Antritt oder frühzeitigem Abbruch der vereinbarten Mietdauer werden keine Rückerstattungen getätigt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur möglich, wenn das Objekt in der gewünschten Zeit noch verfügbar ist und wird mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters nach Eingang der ergänzenden Zahlung verbindlich. Alle Anpassungen oder Änderungen müssen frühest möglich dem Vermieter schriftlich mitgeteilt und von diesem bestätigt werden. (z.B. Namens-, Daten- Personenzahländerungen)

Höhere Gewalt:

Bei Umständen höherer Gewalt die das Vermieten des Objekts durch den Vermieter verunmöglichen, werden dem Mieter die geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet.

Beanstandungen betreffend das Mietobjekt hat der Mieter bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich die Lokalitäten samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem, gutem Zustand befunden haben.

 

Der Vermieter verzichtet darauf, ein Depot bei Mietantritt zu verlangen, wird aber Schäden, übermässige Abnutzung/Verschmutzung oder Diebstähle die auf den Mieter zurück zu führen sind, diesem in Rechnung stellen. Irgendwie selbstverschuldete Beschädigungen am Haus, dem Inventar sowie im Aussenbereich sind vom Mieter zu tragen. In die Aborte und Kanalisationen dürfen keine verstopfenden Gegenstände geworfen werden. Für verlorene oder bei Einbruch gestohlene Gegenstände des Mieters innerhalb des Mietobjekts wird keine Haftung übernommen.

 

Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar vor Schaden zu bewahren und am Schluss der Mietzeit mit allen Schlüsseln und Zubehör laut Inventar wieder abzutreten. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände müssen in der Weise ersetzt werden, dass dem Vermieter daraus kein Nachteil erwächst.

Der Mieter verpflichtet sich ferner, nichts dem Haus und dem Inventar Nachteiliges vorzunehmen, auch alles irgendwie schadhaft scheinende oder schädliche unverzüglich dem Vermieter zu melden.

 

2) Belegung/Nutzung:

In der Buchungsbestätigung wird die Maximalbelegung der Buchung angegeben. Wird die abgemachte Maximalbelegung ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers überstiegen, kann der Vertrag ohne Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags gekündigt werden.

 

Das Vertragsobjekt dient einzig und ausschliesslich der Benutzung als Ferienwohnung, und darf auf keinen Fall ohne Kenntnis und schriftlicher Zustimmung der Eigentümer in irgend einer anderen Weise genutzt werden, z.B. Für Festmahlzeiten, Feierlichkeiten, Feste, Seminare usw. Das Mietobjekt darf weder ganz noch teilweise in Untermiete gegeben werden, d.h. darf das Ferienhaus nur von den Personen (und in der Anzahl) bewohnt werden, die auf der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, und auch keinesfalls die maximale Belegungszahl übersteigen. Bei jeder anderen Nutzung als der als Ferienwohnung, sowie bei Übersteigen der Maximalbelegung des Objekts, d.h. der Bettenzahl, die bei der Buchung vereinbart wurde, wird der Vertrag umgehend wie oben beschrieben gekündigt.

 

3) Reinigung, Wäsche, Garten und Instandhaltung

Bei der Übernahme des Mietobjekts durch den Mieter ist das Objekt sauber und mit Bettwäsche, Tischwäsche und Handtüchern versehen. Wir bieten dem Mieter keine Zwischenreinigung an. Bei Bedarf kann der Mieter die Wäsche die Ihm zur Verfügung gestellt wurde vor Ort in der hauseigenen Waschküche waschen.

Ein Gärtner, sowie weitere durch den Eigentümer beauftragte und befugte Handwerker/Personen dürfen das Grundstück auch während einer Vermietung betreten. Sollte es notwendig sein, das Haus selbst zwecks Reparaturarbeiten/Instandhaltung zu betreten, wird der Mieter so weit möglich darüber frühzeitig informiert.

 

4) Ankunfts- und Abfahrtszeiten:

Falls nicht anders vereinbart gelten die folgenden Zeiten; Check-in ab 14:00Uhr /Check-out bis 10:00Uhr

Die Schlüssel werden so wie auf der Buchungsbestätigung beschrieben entgegengenommen und abgegeben. Bei JEDEM Verlassen des Hauses muss die Haupttür abgeschlossen sein so wie das vordere und obere Tor geschlossen/gesichert. Das vordere Tor muss nur bei Abreise zwingend mit dem Vorhängeschloss abgeschlossen sein, sonst mit Riegel gesichert. Ein eindringen in das Grundstück durch Wildziegen hätte einen erheblichen Schaden des Gartens zur Folge!

Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des Schweizerischen Obligationenrechts.

Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt Schweizer Recht mit Gerichtsstand in Opfikon.

 

Datenschutz 

Für uns ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang zu den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind.

Ca'n CalaMar

C/ Torrent de Can Botana 3

Cala San Vicenç, 07469 Pollença

Illes Balear ES

 

 

Familie Michael und Lea Schneider / Grossackerstrasse 3, 8152 Opfikon / CH / www.cancalamar.com

License Number ETV 13728